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Arthrose des Sprunggelenkes (OSG Arthrose)

Arthrose des Sprunggelenkes (OSG Arthrose)
Anatomie des Oberen Sprunggelenkes

Unter Sprunggelenksarthrose verstehen wir die degenerativ oder unfallbedingte Abnutzung des Sprungelenks mit entsprechenden Knorpelschäden.Wir unterscheiden zwischen oberem und unterem Sprunggelenk (OSG und USG). Häufiger sind die Arthrosen des oberen Sprunggelenkes (OSG), die wir hier besprechen:

Am OSG müssen verschiedene Stadien der Arthrose unterschieden werden. Im Frühstadium der Arthrose schmerzt oft nicht die Gelenksfläche selbst, sondern die Umgebung, d.h. die Weichteilgewebe des OSG. Mit der Knorpelausdünnung nimmt die Reibung im Gelenk zu. Der Körper versucht, die Reibungszunahme durch eine Einschränkung der Gelenksbeweglichkeit auszugleichen. Er lagert am Gelenkrand neuen Knochen an (Osteophyten) an. Diese gelten auf dem Röntgenbild als sicheres Zeichen der beginnenden Arthrose und können neben der Bewegungseinschränkung auch Einklemmphänomene mit der Gelenksschleimhaut provozieren. Diese Einklemmphänomene (Impingement) können jederzeit auftreten und sind meist von stechendem Charakter.

Der Impingement-Schmerz wird als deutlich intensiver als der eigentliche Gelenksschmerz im Spätstadium der Arthrose wahrgenommen. Im fortgeschrittenen Stadium der Arthrose nimmt die Knorpeldicke deutlich ab und die Knochenoberfläche infolge der Knochenanlagerung zu. Damit sinkt auch der Bewegungsumfang und das Gelenk beginnt sich einzusteifen. Im Endstadium ist die Gelenkknorpelschicht aufgebraucht und es kommt zum direkten Kontakt der Gelenkknochen. Die Beweglichkeit des OSG ist sehr unterschiedlich ausgeprägt und hängt auch im Endstadium nicht nur ausschliesslich von der Restknorpeldicke ab.

Zur Sicherung der Diagnose reicht meistens die Fussuntersuchung und ein Röntgenbild des OSG. Im Frühstadium bestehen meist eine Druckdolenz im Bereich des oberen Sprunggelenkspaltes, manchmal Reibephänomene (Crepitatio) der chronisch verdickten Gelenksschleimhaut und eventuell eine im Seitenvergleich spürbare Einschränkung der Beweglichkeit. Im fortgeschrittenen Stadium stehen der eigentliche Gelenksschmerz und die Bewegungseinschränkung im Vordergrund. Die effektive Beweglichkeit des OSG muss von der Mitbewegung der Nachbarsgelenke abgegrenzt werden. Das Röntgenbild zeigt eine Verschmälerung des Gelenkspaltes und Knochenwucherungen (Osteophyten).

Behandlungsmöglichkeiten: Neben sogenannt konservativen Behandlungsmöglichkeiten wie Physiotherapie, Schmerz- und Arthrosemedikamenten, Knorpelschutzmedikamenten (Condrosulf, Structum), Cortisonspritzen und Einspritzen von "künstlicher Gelenkflüssigkeit" (Hyaluronsäurederivate, Viscosupplementation), sowie Ruhigstellen in speziellen Bandagen, kommen bei fortschreitender Arthrose drei Operationsmethoden in Frage. Die so genannte arthroskopische Gelenkstoilette, die Versteifungsoperation des Sprunggelenkes und dasEinsetzen eines Kunstgelenkes, d.h. die OSG-Prothese.

Die Gelenkstoilette kommt im Frühstadium der Arthrose zur Anwendung. Es geht dabei darum, die zum Impingement führenden Knochenwucherungen zu beseitigen und die vernarbte Schleimhaut im Bereich des vorderen oberen Sprunggelenkspaltes zu entfernen. Neben der Schmerzreduktion kann so meist auch eine Verbesserung der Gelenksbeweglichkeit erreicht werden.

Durch die Versteifungsoperation (Arthrodese) werden die schmerzhafte Beweglichkeit aufgehoben und so die Schmerzen dauerhaft beseitigt. Auch Achsenfehlstellungen oder Instabilitäten zusammen mit Arthrosen des OSG sind eine gute Indikation für die Arthrodese. Keine andere Operationsmethode vermag das veränderte OSG derart effektiv zu stabilisieren und die Schmerzen so sicher zu reduzieren wie die Arthrodese. Den durch die Versteifung bedingten Verlust an Beweglichkeit vermögen die dem OSG benachbarten Gelenke zum Teil zu kompensieren. Dies kann sich jedoch gelegentlich nachteilig auf diese auswirken und zu vermehrter Abnutzung und Arthroseentwicklung führen. Durch Schuhanpassungen wie Abrollrampe, etc.kann die Gehfähigkeit zusätzlich verbessert werden. Bei geeigneten Patienten kann diese Operation mit nur ganz kleinen Schnitten minimal invasiv, d.h. arthroskopisch durchgeführt werden.

Beim Kunstgelenk, der OSG Prothese kann eine Restbeweglichkeit beibehalten werden. Dies entlastet die benachbarten Gelenke und ermöglicht ein natürlicheres Gangbild als bei der Arthrodese. Die Resultate der letzten Jahre betreffend Schmerzreduktion und Funktion der OSG-Prothesen sind ermutigend, so dass eine Prothese bei hierfür geeigneten Personen in Frage kommt. Der Nachteil gegenüber der Arthrodese ist die nicht ganz so sichere Schmerzreduktion, die weniger grosse Belastbarkeit und die unsicherere Lebensdauer der Prothesen-komponenten mit dem Risiko eines Prothesenwechsels oder einer nachträglichen Versteifungsoperation.

Gegenindikationen (Kontraindikationen) für die Implantation einer Prothese sind: schlechte Restbeweglichkeit im arthrotisch veränderten OSG, Bandinstabilität im OSG, schlecht erhaltene Knochengabel, komplizierte Rückfussfehlstellungen, belastende Tätigkeit, Diabetes mellitus, Durchblutungsstörungen der Beine, chronischen Schwellungen der Beine, stattgefundenen Infektion am OSG.

Die Nachbehandlung darf bei beiden Verfahren als etwa identisch bezeichnet werden. Bei gesicherter Wundheilung, d.h. nach drei bis vier Tagen, kann die definitive Stabilisierungshilfe (Stabilstiefel oder Unterschenkelgips) angepasst werden. In der Regel folgt eine vierwöchige Phase ohne Belastung des operierten Fusses. Zeigt das Röntgenbild 4 Wochen postoperativ eine beginnende Überbrückung der Gelenksknochen in eine stabile Arthrodese kann das Gewicht auf den Fuss gesteigert werden. Nach acht Wochen kann meist mit dem Gehen begonnen werden. Auch dieser Schritt braucht eine mehrwöchige Angewöhnung, sodass etwa drei Monate nach der Operation ein flüssiges Abrollen möglich sein wird. Dann ist auch der Zeitpunkt für eventuelle Schuhanpassungen gekommen.

Risiken wie Wundheilungsstörungen, anhaltende postoperative Schmerzen, Nichtzusammenheilen der Gelenksknochen bei der Arthrodese, Prothesen-lockerung oder Protheseninfekt kommen je nach Literaturangabe bei ca. 10% der Fälle vor.

Die Arbeitsunfähigkeit dauert für reine Bürotätigkeiten 2 bis 3 Wochen. Ansonsten ist mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, entsprechend der längeren Zeit der Fussentlastung. Diese muss individuell mit dem Operateur besprochen werden. Entgegen der allgemeinen Befürchtungen muss mit einer OSG-Arthrodese nicht automatisch auf sportliche Aktivitäten verzichtet werden. Tätigkeiten wie Wandern, Skifahren, Radfahren, Schwimmen usw. sind in den allermeisten Fällen durchaus möglich. Das Ziel der Operation ist die Verbesserung der Lebensqualität im Vergleich zum Zustand vor dem Eingriff.

Letzte Aktualisierung: 28.05.2020