Gegenindikationen (Kontraindikationen) für die Implantation einer Prothese sind: schlechte Restbeweglichkeit im arthrotisch veränderten OSG, Bandinstabilität im OSG, schlecht erhaltene Knochengabel, komplizierte Rückfussfehlstellungen, belastende Tätigkeit, Diabetes mellitus, Durchblutungsstörungen der Beine, chronischen Schwellungen der Beine, stattgefundenen Infektion am OSG.
Die Nachbehandlung darf bei beiden Verfahren als etwa identisch bezeichnet werden. Bei gesicherter Wundheilung, d.h. nach drei bis vier Tagen, kann die definitive Stabilisierungshilfe (Stabilstiefel oder Unterschenkelgips) angepasst werden. In der Regel folgt eine vierwöchige Phase ohne Belastung des operierten Fusses. Zeigt das Röntgenbild 4 Wochen postoperativ eine beginnende Überbrückung der Gelenksknochen in eine stabile Arthrodese kann das Gewicht auf den Fuss gesteigert werden. Nach acht Wochen kann meist mit dem Gehen begonnen werden. Auch dieser Schritt braucht eine mehrwöchige Angewöhnung, sodass etwa drei Monate nach der Operation ein flüssiges Abrollen möglich sein wird. Dann ist auch der Zeitpunkt für eventuelle Schuhanpassungen gekommen.
Risiken wie Wundheilungsstörungen, anhaltende postoperative Schmerzen, Nichtzusammenheilen der Gelenksknochen bei der Arthrodese, Prothesen-lockerung oder Protheseninfekt kommen je nach Literaturangabe bei ca. 10% der Fälle vor.
Die Arbeitsunfähigkeit dauert für reine Bürotätigkeiten 2 bis 3 Wochen. Ansonsten ist mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, entsprechend der längeren Zeit der Fussentlastung. Diese muss individuell mit dem Operateur besprochen werden. Entgegen der allgemeinen Befürchtungen muss mit einer OSG-Arthrodese nicht automatisch auf sportliche Aktivitäten verzichtet werden. Tätigkeiten wie Wandern, Skifahren, Radfahren, Schwimmen usw. sind in den allermeisten Fällen durchaus möglich. Das Ziel der Operation ist die Verbesserung der Lebensqualität im Vergleich zum Zustand vor dem Eingriff.